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Zuweisung/Aufnahme


Die Zuweisung zur Neurorehabilitation erfolgt durch Ärzte des stationären und niedergelassenen Bereichs.

Voraussetzungen für die Aufnahme des Betroffenen sind stabile Vitalfunktionen, Rollstuhlmobilität sowie eine ausreichende Belastbarkeit und Motivation für die Maßnahmen der Rehabilitation.

Die häusliche Versorgung muss organisiert und gewährleistet sein.